
PÄZISE
SCHADENSERKENNUNG DANK MODERNSTER TECHNIK
UNFALLGUTACHTEN
Ein Unfall ist immer ärgerlich – ob selbstverschuldet oder unverschuldet. Damit Sie im Schadensfall schnell und professionell zu Ihrem Recht kommen, erstellen wir für Sie ein detailliertes und unabhängiges Unfallgutachten. Je nach Art des Schadens und der Versicherung gibt es unterschiedliche Verfahren.

Unfallgutachten für die Vollkaskoversicherung
Ein Unfall, den Sie selbst verschuldet haben oder bei dem die Schuldfrage ungeklärt ist, wird in der Regel über Ihre Vollkaskoversicherung abgewickelt.
Hierbei gelten folgende wichtige Punkte:
• Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Reparaturkosten gemäß den vertraglichen Bedingungen – abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
• Ein Gutachten ist nicht immer zwingend erforderlich, oft reicht ein Kostenvoranschlag. Dennoch kann ein unabhängiges Gutachten helfen, den Schaden präzise zu bewerten und sicherzustellen, dass alle relevanten Schäden berücksichtigt werden.
• Die Versicherung kann einen eigenen Gutachter beauftragen. Sie haben jedoch das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen, insbesondere wenn Zweifel an der Bewertung bestehen.
• Das Gutachten enthält eine detaillierte Schadensanalyse, eine Reparaturkostenschätzung und gegebenenfalls eine Wertminderung Ihres Fahrzeugs.
Unser Gutachten sorgt für Transparenz und stellt sicher, dass Sie von Ihrer Versicherung die richtige Erstattung erhalten.
Unfallgutachten für die Haftpflichtversicherung
(gegnerische Versicherung)
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie das Recht, den entstandenen Schaden über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers regulieren zu lassen.
Hierbei ist ein unabhängiges Gutachten besonders wichtig:
• Sie haben das Recht auf einen freien Sachverständigen – die gegnerische Versicherung kann Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.
• Das Gutachten dient als Grundlage für die Schadensregulierung und umfasst:
• Eine detaillierte Bewertung des Schadens
• Die Reparaturkostenkalkulation
• Eine eventuelle Wertminderung
• Eine Einschätzung der Ausfallzeit (z. B. für Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten)
• Die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten für das Gutachten, sofern der Schaden nicht nur ein Bagatellschaden (unter ca. 750 €) ist.
Mit unserem unabhängigen Gutachten sind Sie rechtlich abgesichert und erhalten die volle Entschädigung, die Ihnen zusteht.
Unfallgutachten für die Teilkaskoversicherung
Ein Schaden, der durch äußere Einflüsse wie Diebstahl, Wildunfälle, Hagel, Sturm oder Glasbruch entstanden ist, fällt unter die Teilkaskoversicherung.
In diesem Fall gelten besondere Bedingungen:
• Die Teilkaskoversicherung deckt die Reparaturkosten, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
• Ein Gutachten kann erforderlich sein, wenn es sich um größere Schäden handelt, insbesondere bei Diebstahl oder Wildunfällen.
• Die Versicherung kann einen eigenen Gutachter beauftragen. Falls Sie Zweifel an der Bewertung haben, können Sie ein Gegengutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen in Auftrag geben.
• Bei einem Totalschaden ermittelt das Gutachten den Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert Ihres Fahrzeugs, damit Sie eine angemessene Entschädigung erhalten.
Wir unterstützen Sie mit einer detaillierten Schadensanalyse und stellen sicher, dass Ihre Teilkaskoversicherung den Schaden korrekt und fair reguliert.
Ihr Vorteil mit D’Onofrio Gutachten
Unabhängig von der Versicherungsart stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung, Präzision und Fachkompetenz zur Seite. Unser Ziel ist es, dass Sie im Schadensfall eine faire und schnelle Regulierung erhalten.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine persönliche Beratung – wir helfen Ihnen gerne weiter!
